Die Kurzzeitpflege - Entlastung von Angehörigen
Die Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege ist ein wichtiges Angebot zur Entlastung pflegender Angehöriger das auch von unserem Haus angeboten wird.
Wir bieten:
- Pflegerische, soziale u. medizinische Betreuung
- Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen Aufstehen, An- und Auskleiden, Waschen
Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (Verbandswechsel, Blutzuckermessungen, etc.).
- Umfangreiche Beschäftigungsangebote wie Gymnastik, Orientierungshilfen und Gedächtnisübungen
- Verpflegung auf die Bedürfnisse der Gäste ausgerichtet (z. B. bei Diabetes)
- Unterbringung in Ein- bzw. Zweibettzimmern
Können Sie die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in erforderlichem Umfang erbringen oder reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung: dies gilt für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen, bei Abwesenheit der pflegenden Personen oder in sonstigen Krisensituationen. Wir bieten Ihnen in unserem Haus Kurzzeit- und im Anschluss daran auch Verhinderungspflege an. Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist eine vorausgehende 1-jährige Pflege des Pflegebedürftigen.
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